Damit ist gemeint, dass der Zugriff zu einem bestimmten Dienst erst gewährt wird, wenn die Berechtigung des Nutzers oder der Nutzerin durch zwei voneinander unabhängige Identifikationsmethoden geprüft wurde. In der Regel können die Methoden aus folgenden Bereichen ausgewählt werden: Wissen (Passwort oder Code), Gerät (Chip-Lesegerät oder Smartphone) und biometrische Kennung (Fingerabdruck, Gesichts- oder Retinascan).
Digital dabei im Alter! Am 20. August besuchte Ministerin Dörte Schall (MASTD) das Seniorenzentrum Obere Rheinaue in Bendorf und sprach mit den dort tätigen Digital-Botschafter*innen. In Bendorf unterstützen sie regelmäßig Bewohner*innen bei Fragen rund um Smartphones und Co. Für viele Bewohner*innen ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Liebsten zu halten, weshalb viele mit Fragen zu Messengerdiensten auf die Digital-Botschafter*innen zukommen.