Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Privatsphäre. Doch in Zeiten des Internets tauchen ganz neue Herausforderungen und Probleme auf. Wie viel staatliche Überwachung wird gebraucht, um Sicherheit zu gewährleisten? Wo schränkt staatliche Überwachung Freiheit zu sehr ein? Und was ist mit neugierigen Unternehmen, die Daten aus kommerziellen Interessen sammeln?
Mit einer gläsernen Toilette haben Datenschutz-Aktivisten in London auf den Wert der Privatsphäre aufmerksam gemacht. Hintergrund sind neue Überwachsungsgesetze in Großbritannien. Das Online-Portal „jetzt.de“ zeigt ein Video der Datenschutz-Aktion.
Staatliche Überwachung
Wie viel Überwachung soll es sein? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Nach den Anschlägen in Brüssel wollen CDU/CSU und SPD nun stärker mit Geheimdiensten von Partnerstaaten zusammenarbeiten, um Terror besser zu bekämpfen. Im Schnelldurchgang beschloss der Bundestag noch vor der Sommerpause ein neues Anti-Terror-Paket. Wie umstritten dieses ist, wird durch die Protestreaktion von Linken und Grünen deutlich.
Um verschickte Daten vor ungewolltem Mithören zu schützen, werden oft Verschlüsselungen eingesetzt. Zum einen dient das zur Wahrung der Privatsphäre, zum anderen nutzen natürlich auch Kriminelle entsprechende Werkzeuge. Diskutiert wird daher immer wieder, ob man Verschlüsselungssoftware schwächen soll oder es gar eine Behörde geben soll, die verschlüsselte Kommunikation mitlesen kann.
Biometrische Daten sind vor allem vom Personalausweis bekannt. Für Staaten sind die Erkennungsmerkmale sehr wichtig, um Personen eindeutig zu identifizieren. Gerade Geheimdienste und Polizeibehörden greifen gerne auf entsprechende Datenbanken zu. Das FBI wurde für seinen Umgang mit den Daten bereits durch staatliche Kontrolleure gerügt. Darüber hinaus können aber auch private Nutzerinnen und Nutzer mit entsprechenden Programmen andere Menschen identifizieren. Ein Beispiel ist die russische App „FindFace“.
Neugierige Unternehmen
Wie sich Internetwerbung auf das reale Leben auswirkt, will Facebook genauer untersuchen. Mithilfe neuer Funktionen soll besser nachvollzogen werden können, wie viele Nutzerinnen und Nutzer eine Anzeige online im sozialen Netzwerk sehen und daraufhin in das entsprechende Geschäft gehen. Dieser Schritt geht deutlich weiter als die bisherige Werbestrategie von Facebook.
Mit seinem neuen Projekt „Project Tango“ will der Internetriese Google Smartphones ermöglichen, ihre Position im Raum noch genauer zu bestimmen. Sensoren sollen die Umgebung in Zukunft dreidimensional wahrnehmen können, so dass neue Anwendungen für Blinde und Computerspiele möglich werden. Doch datenschutzrechtlich sind solche Technologien nicht unproblematisch, wie Deutschlandradio Kultur berichtet.
Welche absurden Züge diese neuesten Entwicklungen annehmen können – ein Beispiel liefert die Süddeutsche Zeitung in dem Artikel „Überraschende Penisbilder vom Sitznachbarn“.
Wer im Internet nach einem Flug sucht, hat vielleicht auch Interesse an einem Hotel am Reiseort. Unter anderem nach diesem Prinzip funktioniert zielgerichtete Werbung, auf Englisch „Targeted Advertising“ genannt. Online-Werbeeinblendungen sollen dabei nur einer potenziell interessierten Zielgruppe angezeigt werden. Im Wikipedia-Eintrag zu diesem Begriff werden auch verschiedene Formen des „Targeted Advertising“ erläutert.
Bei jeder Nutzung des Internets hinterlassen Nutzerinnen und Nutzer Spuren in Form von Daten. Diese gelten als die neue Währung des Internetzeitalters. Das kann sehr praktische Auswirkungen haben – doch wie geht es weiter? Im Video des SWR „Quarks & Co. – Geld gegen Daten“ geht es unter anderem um die Macht der Algorithmen.
Google bestreitet genauso wie Facebook neue Wege: Seit kurzem möchte Google alle Informationen über die Nutzerinnen und Nutzer zusammenführen, um noch gezielter Werbung schalten zu können. Besonderheit ist, dass Google seine Nutzerinnen und Nutzer über die Verwendung der Daten informiert und sogar um Mithilfe bittet, indem sie z.B. ungewünschte Werbung abbestellen oder gewünschte Werbung eingeben können.
Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Unter dem Namen „Volkszählungsurteil“ hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 ein Recht zum Schutz der Privatsphäre entwickelt. Dieses „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ gilt nach wie vor und ist heute wichtiger denn je. Denn hierin ist geregelt, wie mit persönlichen Daten umgegangen werden darf – nachzulesen beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren.
Das Internet vergisst bekanntlich nichts. Doch so ganz stimmt das nicht: Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) müssen Suchmaschinenanbieter unter bestimmten Umständen und auf Anfrage Daten von Nutzerinnen und Nutzer löschen. Wann dieses „Recht auf Vergessen“ besteht und welche Daten gelöscht werden können, darüber informieren die Verbraucherzentralen in ihrem Internetauftritt. Doch handelt es sich dabei um eine Form der Freiheit oder doch um Zensur? Dass diese Debatte höchst aktuell, aber keinesfalls einfach ist, zeigt ein Artikel auf Spiegel Online.
Unternehmen und Behörden speichern Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Welche Daten das sind und woher sie kommen, kann neben anderen Dingen erfragt werden. Denn im Bundesdatenschutzgesetzt sind Auskunftsansprüche für Internetnutzerinnen und -nutzer festgelegt. Weitere Informationen zu der Gesetzeslage finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.