Die Anonymität des Internets lässt sich auch dazu nutzen, menschenverachtenden Äußerungen freien Lauf zu lassen. Was soll auch passieren? Durch das Erstellen von falschen Profilen entgehen diese Personen oftmals den Konsequenzen. Sexistische, rassistische und andere beleidigende Kommentare gehören längst zum digitalen Alltag. Vor allem in sozialen Netzwerken ist die Hemmschwelle sehr gering. Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verwischen zunehmend. Expertinnen und Experten reden von der sogenannten „Hate-Speech“. Was steckt hinter dem Begriff und wo findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen?
Zwischen Meinungsfreiheit und Straftatbestand
Der Begriff „Hate Speech“, auf Deutsch „Hassrede“, ist bis jetzt noch nicht klar oder auch juristisch definiert. Verwendet wird er, wenn Menschen beleidigt, abgewertet, angegriffen oder gegen sie zu Hass oder Gewalt aufgerufen wird. Prinzipiell darf jede und jeder in Deutschland ihre oder seine Meinung frei äußern. Diese Meinungsfreiheit endet aber, sobald die Menschenwürde angegriffen wird. Die unter dem Begriff Hate Speech zusammengefassten Meinungsäußerungen können daher durchaus Straftatbestände erfüllen. Als strafbare Inhalte gelten unter anderem Verleumdungen, Beleidigungen, üble Nachrede und Volksverhetzung. Sämtliche Straftatbestände gelten auch für Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren. Betroffene können dann rechtlich gegen die sogenannten „Hater“ vorgehen. Oft sind es rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Zielscheibe haben. Hate Speech ist somit ein Oberbegriff für das Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit oder Volksverhetzung im Internet und Social-Media-Räumen.
Doch die Fahndung nach einem „Hater“ ist aufgrund juristischer Grauzonen sehr schwierig. Sie oder er versteckt sich meist unter dem Deckmantel der Internet-Anonymität, gibt also beispielsweise einen falschen Namen an, so dass man nicht zurückverfolgen kann, wer die Person in Wirklichkeit ist.
Trolle
Zum Teil kommt der Hass im Netz auch von sogenannten Trollen: Das sind Menschen, die gezielt die Kommunikation im Internet stören, indem sie andere mit Kommentaren provozieren, beleidigen und keinerlei sachliche Diskussion zulassen. Der Begriff Troll bezeichnet ursprünglich eine bestimmte Angeltechnik. Der Internet-Troll „ködert“ demnach andere Nutzerinnen und Nutzer, um sie zu provozieren und Gespräche innerhalb von Communities zu stören. Die Motive können ganz unterschiedlich sein: Ärger, Frustration, schlechte Laune, Langeweile oder sogar einfach nur das Gefühl, Spaß haben zu wollen, ohne nachzudenken, auf wessen Kosten das gehen kann. Oft stehen auch Auftraggeberinnen oder Auftraggeber hinter Trollen, die auf diese Art ihre eigenen Interessen bzw. Ideologien an die Nutzerinnen und Nutzer bringen wollen.
Formen von Hate Speech
Von Hate Speech können einzelne, aber auch Personengruppen betroffen sein. Verschiedene Formen der Abwertung sind im Einzelfall nicht klar zu trennen, sondern eng miteinander verwoben. Die Bandbreite von Hate Speech ist groß: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Antimuslimischen Rassismus sowie Sexismus und Homophobie.
Hater bedienen sich stets ähnlicher Strukturen, die im Folgenden benannt und veranschaulicht werden.
(© AJS, LfM, klicksafe.de)
Einfluss von Hate Speech
Finden sich im Internet vermehrt menschenverachtende Äußerungen, kann dies in einer Spirale aus sich verstärkenden Hassbotschaften münden, deren Ziel es ist, Diskriminierung und Gewalt gegen bestimmte Gruppen legitim erscheinen zu lassen. Zudem können auch jene von Hate Speech betroffen sein, die zwar selbst nicht zur ursprünglichen Zielgruppe der „Hater“ gehören, aber online und offline gegen Menschenfeindlichkeit eintreten oder sich zivilgesellschaftlich engagieren. Hassbotschaften verzerren das Meinungsbild im Netz und polarisieren. Die schweigende, unsichtbare Mehrheit wird gegenüber der lauten Minderheit, die Hass verbreitet, weniger wahrgenommen. Nicht unterschätzt werden darf auch, dass durch die Hassbotschaften im Internet die Atmosphäre so aufgeheizt werden kann, dass es nicht nur zu verbalen, sondern auch realen Übergriffen auf Personen kommen kann.
Dieser Text wurde mit der Genehmigung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) redaktionell angepasst. Den Originaltext finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.