Seit Anfang 2021 können gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte kostenlos und freiwillig nutzen. Darin können persönliche Gesundheitsinformationen wie Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte digital gespeichert werden. Versicherte bestimmen selbst, welche Daten sie selbst oder ihre Ärzt*innen darin ablegen und wie lange diese einsehbar sein sollen. Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist nur Ärzten und anderen Heilberuflern möglich, denen man die Zugriffsberechtigung gibt. Die elektronische Patientenakte soll den Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient*innen erleichtern und einen besseren Überblick über die Krankengeschichte, Befunde, Diagnosen, Laborwerte und Röntgenbilder oder Operations- und Therapieberichte ermöglichen. Unnötige Doppeluntersuchungen sollen so vermieden werden.
Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=TLDs7P02D84