Gesundheitsinformationen digital

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Seit Anfang 2021 können gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte kostenlos und freiwillig nutzen. Darin können persönliche Gesundheitsinformationen wie Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte digital gespeichert werden. Versicherte bestimmen selbst, welche Daten sie selbst oder ihre Ärzt*innen darin ablegen und wie lange diese einsehbar sein sollen. Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist nur Ärzten und anderen Heilberuflern möglich, denen man die Zugriffsberechtigung gibt. Die elektronische Patientenakte soll den Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient*innen erleichtern und einen besseren Überblick über die Krankengeschichte, Befunde, Diagnosen, Laborwerte und Röntgenbilder oder Operations- und Therapieberichte ermöglichen. Unnötige Doppeluntersuchungen sollen so vermieden werden.   

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=TLDs7P02D84
Sie möchten mehr über die elektronische Patientenakte erfahren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt in diesem Artikel einen ausführlichen Überblick zum Thema.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 27. Juni 2023