Mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA genannt, soll es für Krankenversicherte einfacher werden, den Überblick über die persönlichen medizinischen Unterlagen zu behalten. Versicherte können damit eine aktive Rolle bei der eigenen Gesundheitsversorgung übernehmen.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Anwendung, die medizinische Dokumente und Informationen enthalten kann. Dazu gehören Befunde, Laborergebnisse, Diagnosen, Notfalldaten, Medikationspläne, Therapiedokumentationen oder eigene Dokumente (z. B. ein Schmerztagebuch). Diese Unterlagen können in die elektronische Patientenakte mittels einer App hochgeladen, dort zentral verwaltet und mit Ärzt*innen, Apotheken, oder Gesundheitsdienstleistern geteilt werden. Es ist zudem jederzeit möglich die abgelegten Dokumente wieder zu löschen.
Die Nutzer*innen können selbst bestimmen, welche Dokumente in die Akte hochgeladen werden und wer darauf für wie lange zugreifen darf. Ärzt*innen und andere Gesundheitsdienste können nur nach vorheriger Zustimmung durch die Versicherten medizinische Informationen in der elektronischen Akte speichern.
Auch der elektronische Impfpass, das Zahnbonusheft sowie der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft können digital hinzugefügt werden. Seit 2023 ist es möglich, dass auch die Pflege über die ePA dokumentiert werden kann. Zukünftig soll es auch auf freiwilliger Basis möglich sein, Daten aus der elektronischen Patientenakte für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, um Therapieformen weiterentwickeln und verbessern zu können.
Die elektronische Patientenakte ist ein freiwilliges, kosten- und werbefreies Angebot der Krankenkassen und steht allen Krankenversicherten zur Verfügung.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte sind hohe Sicherheitsstandards verknüpft, deshalb ist es notwendig, sich für die Einrichtung der ePA bei der Krankenkasse zu registrieren. Mit den Zugangsdaten kann die ePA-App in den App-Stores auf das Smartphone oder das Tablet heruntergeladen werden. Als technische Voraussetzungen für das Smartphone gelten für Android-Geräte ein Betriebssystem ab Version 8 und gegebenenfalls Near Field Communication Funktion (NFC), damit wird die kontaktlose Datenübertragung ermöglicht. Für Apple Smartphones gilt das iOS Betriebssystem ab Version 13 als Voraussetzung für die ePA-App.
Wer kein Smartphone besitzt, kann dennoch die elektronische Patientenakte nutzen. Dafür bedarf es der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie einer PIN der persönlichen Identifikationsnummer der Krankenkasse, damit die elektronische Akte in der Arztpraxis über einen Kartenterminal befüllt werden kann.
In der App können Ärzt*innen, Krankenhäusern oder Apotheken Zugriffsrechte auf Dokumente erteilt werden. Befunde oder Dokumente können in der App gespeichert oder aus der App hochgeladen werden. Perspektivisch sollen weitere Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeut*innen oder Pflegeeinrichtungen an die ePA angeschlossen werden.
Versicherte können über die App Berechtigungen vergeben. Die Zugriffsrechte können über Vertraulichkeitsstufen gesteuert und damit Dokumentenkategorien oder auch einzelne Dokumente freigegeben werden. Somit wird ein umfassender Datenschutz gewährleistet.
Wie sicher sind die Daten in der ePA?
Die ePA-Apps der Krankenkassen müssen von der Gesellschaft für Telematik (Gematik) zugelassen sein und dafür ein umfangreiches Zertifizierungsverfahren durchlaufen, in dem die Einhaltung der Sicherheitsstandards überprüft werden. Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und ist damit gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Die Vorteile der elektronischen Patientenakte ePA im Überblick:
- Alle medizinischen Informationen und Befunden befinden sich an einem Ort.
- Mit der ePA-App kann jederzeit Einsicht genommen werden ohne, dass die Unterlagen zuerst angefordert werden müssen.
- Versicherte entscheiden selbst, was gespeichert wird und wer die Daten wie lange sehen darf.
- Mehrfach Untersuchungen, unnötige Behandlungskosten und Zeitaufwand, können so vermieden werden.
- Die ePa ist freiwillig, kosten- und werbefrei und kann seit Jan. 2021 bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
- Die ePA-App, die von der Krankenkasse in den App-Stores zur Verfügung gestellt wird, erlaubt einen mobilen Zugriff auf alle abgespeicherten medizinischen Daten, jederzeit und von fast überall.
Quellen und weiterführende Links:
Gesellschaft für Telematikanwendungen (Gematik)
Bundesministerium für Gesundheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)