IBAN, BIC und SEPA

Überweisungen in Europa und darüber hinaus

IBAN, BIC und SEPA – abgekürzte Wörter, aber verlängerte Zahlen. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr bestimmen sie mittlerweile die Bankgeschäfte. Auch im Onlinebanking kommen diese neuen Zahlen zum Einsatz. Für was diese drei Wortkürzel stehen, wie diese Nummern aufgebaut sind und wofür sie gebraucht werden, erklärt folgender Artikel der deutschen Bundesbank.

IBAN und BIC

Seit Februar 2014 ist bei bargeldlosen Zahlungen in Euro (Überweisungen und Lastschriften) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (International Bank Account Number) zu verwenden. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist bis Februar 2016 zusätzlich auch noch der BIC (Business Identifier Code) nötig. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen noch bis Februar 2016 die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden. Die Banken wandeln diese in die IBAN um. Die IBAN und der BIC wurden eingeführt, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erleichtern.

Die IBAN ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich aufgebaut, besteht aber aus maximal 34 Stellen, wobei die ersten vier Stellen einheitlich festgelegt sind. Jedem Konto lässt sich eindeutig eine IBAN zuordnen. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt und ist wie folgt aufgebaut:

IBAN Die ersten beiden Stellen geben die Länderkennung wieder, gefolgt von zwei Prüfziffern sowie der achtstelligen deutschen Bankleitzahl. Die letzten zehn Stellen sind für die Kontonummer vorgesehen. Wenn die Kontonummer weniger als zehn Stellen umfasst, wird sie rechtsbündig gesetzt und die „fehlenden“ Plätze zwischen ihr und der Bankleitzahl mit Nullen aufgefüllt.

BIC Der BIC (auch SWIFT-Code) ist eine internationale Bankleitzahl. Die ersten vier Stellen bezeichnen die Bank. Darauf folgen die Länderkennung und eine zweistellige Orts-/Regionalangabe. Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden oder frei bleiben, womit der BIC entweder acht oder elf Stellen umfasst.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)

SEPAIm baren Zahlungsverkehr besteht mit dem Euro bereits seit 2002 eine gemeinsame Währung und ein einheitliches Zahlungsmittel in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Um dies auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erreichen, wurden Verfahren entwickelt, um Überweisungen und Lastschriften in Euro zu vereinheitlichen. Dies sind die SEPA-Instrumente (SEPA = Single Euro Payments Area). Im SEPA-Raum wird so nicht mehr wie bisher zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nach Ende der Übergangszeit gilt das neue Verfahren seit Anfang August 2014 für Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen. An SEPA nehmen Zahlungsdienstleister aus den Ländern der Europäischen Union, aus Island, Monaco, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz teil.

Literatur und Bildnachweise:

Deutsche Bundesbank (2014): Geld und Geldpolitik. S. 61-64. Frankfurt a.M.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 8. Oktober 2014