Bargeldloses Bezahlen ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Ob beim Internetshopping oder im Supermarkt an der Kasse: Mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen, ist praktisch und unkompliziert. Doch leider nutzen auch Trickdiebe den weit verbreiteten Einsatz immer wieder aus. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor den „Karten-Tricks“ schützt und was im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs zu tun ist. Die Täter gelangen meist durch Diebstahl oder Einbruch in den Besitz der Zahlungskarte und damit an die Daten der Zahlungskarten. Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten kann zur späteren Herstellung von Kartendubletten genutzt werden. Darüber hinaus können die Täterinnen oder Täter durch Ausspähen der PIN, z.B. bei der PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Ladengeschäft in deren Besitz kommen. Die Kriminellen können zudem bei einer unverschlüsselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen oder Firmen abgreifen. Beim Phishing versuchen die Betrügerinnen oder Betrüger durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und Schadprogrammen wie Trojaner an Zahlungsdaten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen. Sie können mit der Debitkarte und PIN im Handel bezahlen, Geld abheben oder mit Kreditkartendaten im Mail-, Phone, bzw. Internet-Order-Verfahren bezahlen.
Ein Schaden ist aber oftmals vermeidbar und erfordert lediglich sicherheitsbewusstes Verhalten und rasches Handeln der Betroffenen beim Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarte.
Wie Sie sich schützen können und Tipps zum richtigen und schnellen Handeln, finden Sie in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.