Heutzutage spielt sich das tägliche Leben größtenteils im Internet ab. Jede und jeder hinterlässt dabei Spuren beim Online-Einkauf oder beim Kontakt mit Freunden und Verwandten über soziale Netzwerke. Wer sich zu Lebzeiten schon Gedanken darum macht, was nach seinem Tod mit den dabei verwendeten Daten passiert, macht es seinen Erben leichter. Diese Hinweise sollen Anregungen und einen Überblick geben, woran man im Hinblick auf die Regelung des eigenen digitalen Erbes denken sollte. Weitere Informationen finden sich auf den Informationsseiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Übersicht anfertigen
Zur Regelung des digitalen Erbes kann eine Übersicht über alle Online-Nutzerkonten (Accounts) mit Benutzernamen und Kennwörter angefertigt werden. Entweder klassisch auf einer Liste die abgeheftet werden kann oder auf einem USB-Stick, der mittels Passwort verschlüsselt und an einem sicheren Ort, etwa einem Tresor oder Schließfach, aufbewahrt werden kann, denn es handelt sich bei all diesen Angaben um sensible Daten.
Auch gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Programmen, mit denen man Daten verschlüsseln kann. Auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gibt es eine Übersicht darüber wie man seine Datenschutzen kann und was dabei zu beachten ist.
Übersicht aktualisieren
Die Übersicht über die Nutzerkonten sollte stets aktuell gehalten werden: Neu hinzugekommene Accounts sollten entsprechend ergänzt werden. Hat man Accounts, die man nicht mehr benutzt, ist es ratsam, sich von diesen direkt wieder abzumelden beziehungsweise sie zu löschen. Diese können dann aus der Liste entfernt werden. Wichtig dabei zu beachten: benutzt man eine App, reicht es nicht, diese einfach zu entfernen. Wichtig ist, dass zuvor das Nutzerkonto gelöscht wird und dann erst die dazugehörige Anwendung auf dem Smartphone, Tablet oder PC.
Vollmacht ausstellen
Bei der Regelung des digitalen Nachlass ist es möglicherweise sinnvoll, eine Vertrauensperson zum (digitalen) Nachlassverwalter zu bestimmen. Eine entsprechende Vollmacht sollte besagen, dass diese Person sich vollumfänglich um den digitalen Nachlass kümmern soll. Es kann auch konkret festgelegt werden, welche Daten gelöscht werden, was mit Fotos geschehen und wie mit dem Profil in einem sozialen Netzwerk verfahren werden soll. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Was soll mit den Geräten wie Computer, Smartphone und Tablet und den darauf gespeicherten Daten passieren? Diese Vollmacht muss man handschriftlich unterschreiben.
Über das Thema sprechen
Der Vertrauensperson sollte die Vollmacht ausgehändigt werden, sie sollte zudem darüber informiert werden, wo die Zugangsdaten-Übersicht zu finden ist. Auch die Angehörigen sollten Bescheid wissen, dass der digitale Nachlass auf diese Weise geregelt worden ist. Zusätzlich kann man auf sog. kommerzielle Nachlassverwalter zurückgreifen; die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich jedoch nur schwer beurteilen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. gibt Tipps, wie man zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass regeln kann, und stellt eine Checkliste zum Ausdrucken zur Verfügung.
Quelle: Gerhards/Eiermann (2020): 6.4. Digitales Erbe, In: Smart Surfer, Modul 6, Datenschutz im Internet, Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 1. Auflage, S. 18 f.