Das Internet wird gerne zum Einkaufen genutzt, denn hier lässt sich oft viel Geld sparen. Zahllose Unternehmen buhlen um Kundschaft. Eine Bestellung bei einem Onlinegeschäft kann schnell und mühelos aufgegeben werden – einfach die gewünschten Waren aussuchen, Lieferdaten eingeben und in einem letzten Schritt das Kaufangebot bestätigen.
Beim Einkauf im Netz sollten Sie zwei Grundregeln beherzigen:
Prüfen Sie vor dem ersten Kauf in einem unbekannten Online-Shop die Seriosität des Unternehmens. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer im Netz helfen dabei, sollten jedoch kritisch gelesen werden und durch die Suche auf verschiedenen Internetportalen zusammengetragen werden.
Prüfen Sie zudem das Impressum der Seite. Möglicherweise hat das Unternehmen seinen Sitz im fernen Asien oder in den USA. Dann müssen Sie zusätzlich mit Zollgebühren und Problemen bei der Geltendmachung der Gewährleistung oder ggf. dem Ausschluss des Widerrufsrechts rechnen.
Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen aus dem Internet haben Sie selbstverständlich dieselben Rechte wie beim Kauf in einem Geschäft. Hinzu kommt, dass Ihnen genauso wie im herkömmlichen Versandhandel bei einer Bestellung im Internet in den meisten Fällen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zusteht. Wenn Ihnen etwas gar nicht gefällt, können Sie die Ware einfach zurückschicken und erhalten das Geld zurück, ganz ohne Angabe von Gründen. Aber Vorsicht: in einigen Fällen können Ihnen die Händler die Kosten für die Rücksendung auferlegen. Daher gilt es hier auch schon vor dem Kauf die Bedingungen für die Ausübung eines Widerrufs zu lesen.
Und natürlich sind auch die HändlerInnen im Internet dazu verpflichtet, Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auszutauschen oder zu reparieren.
Bestellungen aufmerksam prüfen!
Egal, was Sie einkaufen, und egal, wo Sie sich im Internet befinden, immer ist es wichtig, die einzelnen Bestellschritte aufmerksam zu überprüfen. Vor dem Kauf, wenn es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt die Kostenpflichtigkeit mittels einer eindeutigen Kennzeichnung, wie „jetzt kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ deutlich gemacht werden.
Auch ist es wichtig zu wissen: Ein Vertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn eine Bestellung ausdrücklich bestätigt wird. Dies soll vor übereilten und ungewollten Vertragsabschlüssen schützen.
Achtung beim Bezahlen!
Beim Kauf im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten die Ware zu bezahlen. In der Regel verlangen Händlerinnen und Händler im Internet die Bezahlung per Vorkasse. Dies bedeutet, dass sie den Kaufpreis schon vor der Auslieferung der Waren erhalten wollen. Das Geld ist also schon weg, bevor die Ware überhaupt bei der Käuferin oder dem Käufer ankommt. Es wird aber auch die Möglichkeit der Zahlung per Nachnahme gegeben. Dann erfolgt die Bezahlung direkt bei der Zustellung. Wer sich die Möglichkeit offenhalten möchte, den gezahlten Betrag bei Problemen mit dem Anbieter zurückzuholen, kann eine Kreditkarte, per Lastschriftverfahren oder einem Bezahldienst nutzen. Grundsätzlich sollten Sie Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge regelmäßig auf ungewollte Belastungen hin prüfen. Ihr Geldinstitut hilft, wenn jemand Geld abbucht, ohne dass Sie dazu Ihre Einwilligung gegeben haben.
Literatur- und Grafiknachweis:
Christian Gollner und Barbara Steinhöfel (Verbraucherzentrale RLP) (2014): Kapitel II: Wie steht es mit der Sicherheit im Internet? Aus: Nie zu alt fürs Internet! Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. S. 25-27. Frankfurt a.M.
Die Broschüre „Nie zu alt fürs Internet!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist über die Internetseite des BMFSFJ zu erhalten oder als Onlineressource einzusehen.