Verbraucherzentrale informiert

Nahrungsergänzungsmittel im Internet kaufen

Nahrungsergänzungsmittel werden in Online-Shops oder per Telefon verkauft. Aber auch in Arztpraxen, Apotheken oder Sportstudios finden sich zahllose Pillen und Pulver im Verkauf. Die Verbraucherzentrale hat zusammengefasst, worauf Sie vor, während und nach dem Vertragsschluss jeweils achten sollten und was Sie allgemein vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel bedenken können. 

 

Heute tummeln sie sich zuhauf im Internet: Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, entweder mit eigenen, nicht immer seriösen Shops oder auf bekannten Verkaufsplattformen.

Bei unbekannten Anbietern achten Sie darauf, ob die Webseiten ein Impressum enthalten und es die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält: Das sind die Anschrift des Unternehmens (Firmensitz), der Namen des Geschäftsführers und die Steuernummer. Somit ist klargestellt, wer für das Produkt verantwortlich ist, und ob die Firma in Deutschland, in der EU oder in einem Drittland (USA, Großbritannien) ansässig ist. Internetseiten in deutscher Sprache oder die Abbildung der deutschen Flagge können leicht über den tatsächlichen Sitz der Anbieter hinwegtäuschen.

Auch wer Nahrungsergänzungsmittel über das Internet verkauft, muss die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Produktkennzeichnung von Lebensmitteln, der Werbung, der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel erfüllen. Außerdem müssen Sie vor Vertragsschluss über etliche weitere Aspekte informiert werden. Dazu zählen u.a.:

  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern muss,
  • ggf. die Mindestdauer der Verpflichtung, die mit dem Vertrag einhergeht,
  • der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Steuern und Abgaben,
  • über gesetzliche Rechte bei Mängeln des Produkts.
Mehr Transparenz bei Amazon, ebay und Co.: Ab 28. Mai 2022 gelten neue Infopflichten für Online-Marktplätze und Vergleichsportale.

Internet-Shops mit Gütesiegeln der D21-Initiative haben sich durch Unterzeichnung einer Anbieter-Erklärung zur Einhaltung von definierten Qualitätskriterien verpflichtet und bieten freiwillig mehr Verbraucher- und Datenschutz, als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. Dies sind folgende vier Siegel: Trusted Shops, TÜV SÜD, Internet Privacy Standard (IPS) und EHI-geprüfter Online-Shop.

Mehr zu Ihren Rechten beim Online-Shopping finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Achtung, Fake-Shops!
Fake-Shops sind oft sehr professionell gemacht. Eine Reihe von Indizien können Ihnen aber dabei helfen, sich vor Betrug zu schützen:

Falsche Heilungsversprechen: Stellt das Produkt in Aussicht, eine COVID-19-Infektion oder andere Erkrankungen zu verhindern oder zu heilen, handelt es sich um Betrug. Gleiches gilt für den Verweis auf selbsternannte Ärzte oder Wunderheiler.
Fehlende oder gefälschte Prüfsiegel: Leider lassen sich Siegel so fälschen, dass es für den Laien nicht erkennbar ist. Sie können aber auf der Seite des Siegelanbieters prüfen, ob der Shop dort tatsächlich gelistet ist (und ob das Siegel überhaupt existiert). Die Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot sind ebenfalls hilfreich.

Impressum: Ein Blick ins Impressum eines Online-Shops ist immer ratsam. Bei Fake Shops fehlt es häufig ganz oder es fehlen wichtige Informationen wie Adresse, Mail/Telefonnummer, Vertretungsberechtigter und Handelsregisternummer. Teilweise lassen sich die Angaben auch nicht anwählen, dann handelt es sich meist um ein einkopiertes Bild (Fremd-Impressum).

Vorkasse: Seriöse Shops sollten immer mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten. Bei Vorkasse allein ist Skepsis angebracht.

Domain: Eine falsch geschriebene Domain, eine Domain, die nicht zum Produkt passt.
Vortäuschung begrenzter Kapazitäten: Bei Hinweisen wie, dass ein Produkt fast ausverkauft oder nur heute verfügbar sei, ist Vorsicht geboten.

Ein Modul hilft bei der Enttarnung von Fake-Shops, außerdem ist diese Checkliste nützlich.

Weitere Informationen zu sicheren Onlineshops gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Häufig finden sich Nahrungsergänzungsmittel im Internet, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen – wie EU-weite Kontrollen immer wieder zeigen. Im besten Fall sind sie nur wirkungslos, schlimmstenfalls aber gesundheitsschädlich!

  • Verzichten Sie auf den Kauf, wenn auf den Internetseiten behauptet wird, dass Nahrung und Böden nicht mehr ausreichend Nährstoffe enthalten oder dass es mit einer abwechslungsreichen Ernährung nicht möglich sei, eine ausreichende Nährstoffversorgung zu gewährleisten – diese Angaben sind falsch!
  • Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen! Die erlaubten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, insbesondere zu Vitaminen und Mineralstoffen, sind in einem europäischen Gesetz, der Health Claims-Verordnung, geregelt.
  • Vorsicht bei Produkten mit unbekannten Zutaten, die exklusiv nur über diesen Vertriebsweg angeboten werden!
  • Vorsicht bei Empfehlungen in Internetforen! Diese entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
  • Seien Sie skeptisch hinsichtlich allzu positiver Nutzerbewertungen in Internetshops und auf Marktplätzen, insbesondere wenn von Krankheiten die Rede ist. Diese sind häufig gekauft.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 5. Juli 2022