Medizinische Apps, also Programme mit medizinischem Zweck, können bei Krankheiten von Diabetes bis Tinnitus eingesetzt werden. Seit Anfang Oktober 2020 sind solche Apps verfügbar, die in einem offiziellen Verfahren geprüft wurden und nun auf Rezept erhältlich sind. Was Gesundheits-Apps sind und ob es Qualitätsmerkmale gibt, verrät dieser Beitrag von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Was sind Gesundheits-Apps?
Es gibt unterschiedliche Arten von Gesundheits-Apps:
- Sogenannte „Lifestyle“-Apps, z.B. Fitnesstracker, Ernährungs- und Bewegungs-Apps: Sie können dabei helfen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu unterstützen.
- Service-orientiertere Apps erinnern an die Einnahme von Medikamenten, überwachen den Impfstatus, erinnern an Früherkennungsuntersuchungen, bieten die Möglichkeit, Arzttermine zu vereinbaren oder dienen als Tagebuch der Symptom- oder Verlaufskontrolle bei einer Erkrankung.
Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern als Serviceangebot eigene Krankenkassen-Apps an, die die Onlinekommunikation mit der Krankenkasse erleichtern, bei der Suche nach einem Arzt helfen oder mit deren Hilfe Gesundheitsdaten verwaltet werden können. - Daneben gibt es medizinische Apps, die der Diagnose und/oder Therapie einer Erkrankung dienen, wie z.B. der Auswertung von Blutzuckerwerten.
Medizinische Apps müssen als Medizinprodukt zugelassen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Das CE-Kennzeichen sagt allerdings nichts über den gesundheitlichen Nutzen aus. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gelten nun mehr Apps als Medizinprodukt und müssen dann auch die höheren Anforderungen erfüllen.
Gesundheits-Apps auf Rezept
Mit dem Inkrafttreten des „Digitale Versorgungs-Gesetz“ (DVG) können bestimmte Gesundheits- oder Medizin-Apps für gesetzlich Versicherte zu einer Kassenleistung werden. Man spricht von „digitalen Gesundheitsanwendungen“, kurz „DiGA“, die in einem eigenen Verzeichnis gelistet sind.
Die ersten aufgenommenen Anwendungen im DiGA-Verzeichnis bieten Hilfe bei Tinnitus und bei bestimmten Angststörungen, möglich sind aber auch Apps gegen Rückenschmerzen, zur Hilfe bei Depressionen, Apps, die beim Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder unterstützende Apps bei Migräne und Schwangerschaften. Generell in Frage kommen Apps, die bei Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eine Unterstützung bieten beim Erkennen, Verhüten, Lindern oder Behandeln.
Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn
- diese Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sind.
- Die Liste ist seit Anfang Oktober über https://diga.bfarm.de/de abrufbar und wird stetig erweitert.
Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt eine zugelassene Gesundheits- oder Medizin-App verordnet wird. - als Voraussetzung eine begründete Diagnose vorliegt.
Wie erhält man eine geprüfte App aus dem DiGA-Verzeichnis?
Ärzte und Psychotherapeuten können Apps aus dem DiGA-Verzeichnis verordnen. Dieses Rezept (in der Anfangsphase noch in Papierform) müssen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann einen Code, mit dem man die App kostenfrei herunterladen und freischalten kann. Ärzte sind allerdings nicht verpflichtet, Apps zu verschreiben.
Gibt es für Gesundheits-Apps nicht längst einheitliche Qualitätskriterien?
Grundsätzlich stellt sich bei jeder App die Frage, ob die zugrundeliegenden Informationen richtig sind und aus welchen Quellen sie stammen.
Bislang gibt es noch keine einheitlichen Qualitätskriterien und keine zwingend vorgeschriebenen Angaben zur Zweckbestimmung, den Einsatzgebieten und Nutzergruppen und Grenzen des Einsatzes von Gesundheitsapps.
Die meisten Apps in diesem schnelllebigen Markt sind zudem nicht wissenschaftlich auf ihren Nutzen hin untersucht. So kann es hilfreiche Apps geben, aber auch solche, deren Nutzen nicht belegt ist und die schlimmstenfalls sogar Schaden anrichten können z.B. durch falsche Messungen und Diagnosen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie Apps, die mehr als kleine Gimmicks bieten (z.B. Schrittzähler), mit Ihrem Hausarzt besprechen.