Google Assistant

Der Assistent in der Hosentasche

Ein Assistent, der auf Zuruf E-Mails schreibt, Termine in den Kalender einpflegt und die Einkaufsliste erstellt, klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Doch genau das verspricht Google mit seinem Angebot „Google Assistant“. Wie die App genutzt werden kann und wo der Dienst an seine Grenzen kommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was ist Google Assistant?
Google Assistant ist ein cloudbasierter, virtueller Assistent von Google, der auf verschiedenen Geräten wie Smartphones, Smart Speakern und Tablets verfügbar ist. Auf sehr vielen Android-Geräten ist die App bereits vorinstalliert. Per Sprachsteuerung kann so mit verschiedenen Google-Anwendungen interagiert oder Geräte gesteuert werden.

Datenschutz

Bei der Nutzung von Google Assistant und ähnlichen Anwendungen ist zu beachten, dass alle Daten gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden. Zum Beispiel werden Sprachbefehle gespeichert und zu Trainingszwecken genutzt. Meistens geschieht dies auf Servern in den USA.

Wie wird Google Assistant benutzt?
Google Assistant funktioniert per Sprachsteuerung. Das Gerät erkennt ein Aktivierungswort z.B. „ok Google“ und verarbeitet dann Sprachbefehle. Vorausgesetzt, das Gerät ist mit dem Internet verbunden. Denn die Sprachbefehle werden auf Google-Servern verarbeitet.
Nach dem Sprechen des Aktivierungsworts, hört die App genauer hin und es können verschiedene Sprachbefehle gegeben werden.

Aktivierungswort aktivieren oder deaktivieren

Die Konfigurationsoptionen der App sind etwas versteckt. In den Einstellungen des Smartphones verstecken sie sich hinter folgenden Menüs:

  • Einstellungen>Google>Alle Dienste>Google Suche, Google Assistant> Google Assistant

Unter „Hey Google“ können kann das Aktivierungswort mit einem Schieberegler aktiviert oder deaktiviert werden.

Welche Funktionen hat Google Assistant?
Mit der App kann per Sprachsteuerung auf viele Google-Apps zugegriffen werden, die sonst vielleicht keine Sprachsteuerung unterstützen. Google Assistant kann beispielweise den Wetterbericht oder die Nachrichten vorlesen.

Die Sprachbefehle für diese Anfrage könnten wie folgt aussehen:

  • „Wie wird das Wetter morgen?“
  • „Was sind die Schlagzeilen von heute?“

Mit der App ist es auch möglich, auf Kalender, Notizen, Messenger-Apps und natürlich die Google-Suche zugreifen. Dadurch lassen sich unteranderem Termine eintragen, Einkaufslisten diktieren oder Informationen im Internet suchen.

  • „Füge einen Termin für morgen um 14 Uhr hinzu.“
  • „Füge Brot zur Einkaufsliste hinzu.“
  • „Schreibe eine WhatsApp Nachricht an Lisa“
  • „Wie groß ist Berlin?“

Entsprechende Geräte vorausgesetzt, lassen sich mit Google Assistant auch Smart Home Geräte steuern. In den Appeinstellungen lassen sich auch feste Routinen festlegen. Damit können Optionen verknüpft werden. Zum Beispiel kann zur Schlafenszeit überall automatisch das Licht ausgeschaltet und die Heizung abgesenkt werden.

Sprachbefehle für das Smart Home könnten wie folgt aussehen:

  • „Schalte das Wohnzimmerlicht ein.“
  • „Stelle die Temperatur auf 22 Grad ein.“

Fazit
Google Assistant ist eine umfangreiche Schnittstelle, mit der viele Google-Produkte per Sprachbefehle gesteuert werden. Hierin liegt aber auch eines der großen Probleme. Man macht sich dadurch abhängig von einem einzelnen Anbieter. Eine vollständige Integration der App gibt es fast nur mit Google-Produkten. Ein weiteres Problem ist der Datenschutz. Zum Beispiel werden sämtliche Sprachbefehle aufgezeichnet und gespeichert. Außerdem wird der Dienst auch personalisiert, also persönliche Daten gesammelt und zusammengeführt. Wo diese Daten überall verarbeitet werden, ist oft nicht mehr nachvollziehbar. Mit sensiblen Daten sollte man also vorsichtig sein.

Google Assistant kann trotzdem eine Option für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder eingeschränkter Sehfähigkeit sein. Dadurch das alle Eingaben per Sprache eingegeben werden und man mit der App eine Art „Dialog“ führt, wird der Touchscreen nur selten benötigt.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 11. Oktober 2024