Betrugsmaschen

Den Online-Einkauf sicher gestalten

Auf einem Laptop liegt Geld.

Oftmals versuchen Täterinnen und Täter, mit sogenannten Fakeshops an das Geld von Kundinnen und Kunden heranzukommen. Bei diesen „Shops“ handelt es sich um nichtexistierende Online-Shops. Ziel ist es, durch vermeintlich günstige Angebote ein Interesse an einer Ware zu erzeugen. Auffallend ist im Bezahlvorgang, dass diese günstigen Produkte dann nur gegen Vorkasse verkauft werden. So kommen die Betrüger schnell an das Geld, die Kundin oder der Kunde hingegen erhalten die gewünschte Ware nicht. Im folgenden Artikel gibt Sebastian Rieß vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz nützliche Hinweise, wie man auf diese Betrugsmasche nicht hereinfällt.

Auf das Impressum achten

Betreiber von Online-Shops sind dazu verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geografische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Diese finden sich im Impressum, das meistens in der Fußleiste einer Internetseite platziert ist.

Gütesiegel und Zahlungsart

Ist auf einer Website zudem ein Gütesiegel vorhanden, kann per Mausklick überprüft werden, ob es sich dabei um ein authentifiziertes Siegel handelt. Ist die Ware im Einkaufskorb und soll bezahlt werden, sollten verschiedene Zahlungsmittel angeboten werden. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die Zahlung in Vorkasse ist weniger empfehlenswert. Generell gilt: Lieber in Ruhe alles prüfen und sicher einkaufen, als in Eile ein Schnäppchen ergattern zu wollen.

Kundenbewertungen

Ein weiteres Zeichen für Seriosität sind gute Kundenbewertungen, die sich in der Regel unter den angebotenen Waren befinden. Zwar kann auch bei den Bewertungen getrickst werden, sind allerdings die positiven sowie negativen Bewertungen ausgewogen vorhanden, kann man von ehrlichen Meinungen ausgehen.

Quelle:

www.polizei-beratung.de

 

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bietet das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 21. April 2017