Obwohl der Starttermin aufgrund technischer Probleme verschoben wurde, können Apotheken bereits seit September 2022 elektronische Rezepte einlösen. Doch noch nicht alle Arztpraxen können E-Rezepte ausstellen und vielen Patient*innen fehlen die erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezepts.
„E-Rezept“ steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept gehört neben der elektronischen Patientenakte zu den wichtigsten Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Es soll die bekannten Papierrezepte ersetzen.
In einem ersten Schritt ersetzt das E-Rezept das „rosa Rezept“ für verordnungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte. In den nächsten Schritten wird das E-Rezept für weitere Verordnungen und auch für Privatversicherte nutzbar sein.
Ursprünglich war der Start des E-Rezeptes für den 1. Februar 2021 vorgesehen. Aufgrund technischer Probleme und eines langsamen Ausbaus der nötigen Softwareausstattung in Arztpraxen und Apotheken hat sich der Starttermin jedoch verschoben.
Apotheken sind seit September 2022 bundesweit in der Lage, elektronische Rezepte einzulösen. Allerdings können viele Arztpraxen E-Rezepte noch nicht ausstellen. Auch fehlen vielen Patient*innen bislang die Voraussetzungen, um das E-Rezept online nutzen zu können. Zudem wird noch an einer einfacheren Lösung für die Einlösung der E-Rezepte außerhalb der E-Rezept-App gearbeitet. Voraussichtlich kann das E-Rezept bis Ende 2023 flächendeckend in Deutschland genutzt werden.
Das brauchen Sie für das E-Rezept:
- Ein Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion ( „Near Field Communication“ zu Deutsch „Nahfeldkommunikation“) und mit einem Betriebssystem ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) oder ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015): Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.
- Die E-Rezept-App der gematik: Ohne diese App geht es nicht. Die E-Rezept-App können Sie aus den gängigen App-Stores von Apple, Google oder Huawei herunter[1]laden und auf Ihrem Smartphone oder Tablet installieren. Die App ist zunächst auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar. Sprachversionen in Polnisch, Russisch und Arabisch werden folgen.
- Eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN Ihrer Krankenkasse: Die Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte eine NFC-Funktion hat, erkennen Sie an einer sechsstelligen Kartenzugangsnummer (englisch „CAN“ = „Card Access Number“) oben rechts auf der Karte. Oft, aber nicht zwingend, ist außerdem ein NFC-Symbol auf der Karte abgebildet.
Sollten Sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte oder noch keine PIN haben, können Sie beides bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse aus Sicherheitsgründen getrennt von der Gesundheitskarte zugeschickt. Aus Gründen der Datensicherheit müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Die Krankenkassen nutzen hierzu unterschiedliche Verfahren, zum Beispiel das Postident-Verfahren oder persönliches Erscheinen bei der Servicestelle Ihrer Krankenkasse. Genutzt wurde bisher zudem das sogenannte Videoident-Verfahren. Da bei diesem Verfahren aber Sicherheitslücken festgestellt wurden, kann es erst wieder angeboten werden, wenn diese behoben sind.
Die Postident-Verfahren sind Methoden der persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Deutsche Post vorgenommen werden. Nähere Infos zu Ident-Verfahren finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Beim Videoident-Verfahren identifizieren Sie sich über eine abgesicherte Videokonferenz, indem Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in die Kamera Ihres Gerätes halten. Es werden online Fotos von Ihnen und Ihren Ausweispapieren gemacht. Zudem wird Ihnen per E-Mail ein Sicherheitscode oder eine TAN (steht für „Transaktionsnummer“) übersandt. Diese müssen Sie dann noch mit Ihrem Smartphone bestätigen. Informationen dazu, welche Möglichkeiten der Identifizierung Ihre Krankenkasse anbietet, erhalten Sie auf der jeweiligen Internetseite oder telefonisch unter der Servicenummer Ihrer Krankenkasse.
Seit dem 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte auch durch einfaches Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein Lesegerät in der Apotheke einlösen. Dazu ist keine zusätzliche PIN notwendig. Wie funktioniert das? Die Ärztin legt das Rezept digital im E-Rezept-Fachdienst ab. Durch das Stecken der eGK in der Apotheke werden die individuellen Rezeptdaten der Versicherten an die Apotheke übermittelt. Ganz ohne Papierkram. Inzwischen sind fast alle Apotheken bundesweit auf diese Möglichkeit vorbereitet. Auch die Arztpraxen sind technisch bereits entsprechend ausgestattet und können E-Rezepte ausstellen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Die verpflichtende Nutzung wird ab 2024 eingeführt.
Können auch Menschen ohne Smartphone das E-Rezept nutzen?
Haben Sie kein Smartphone, ist das kein Problem. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen einen Ausdruck des E-Rezeptes aus. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung sowie einen Rezept-Code, eine Art QR-Code (steht für „Quick Response“ zu Deutsch „schnelle Antwort“), in dem Daten zu Ihrem Rezept gespeichert sind. Den Ausdruck können Sie dann, wie gewohnt, in einer Apotheke einlösen.
Quelle: gematik
Kann man die E-Rezept-App auch ohne NFC nutzen?
Wer keine NFC-fähige Gesundheitskarte hat, kann E-Rezepte dennoch einlösen. Dann ist es allerdings nicht möglich, das E-Rezept online einzulösen. Ohne NFC kann man den Rezept-Code mit dem Smartphone abfotografieren, in die App einscannen und speichern und dann das E-Rezept persönlich für sich selbst oder eine andere Person, zum Beispiel für Kinder und andere Familienangehörige, in einer Apotheke einlösen.
Über eine spezielle Anwendung kann das E-Rezept auch an einem Desktopcomputer oder Laptop eingesehen werden. Auf diese Weise kann man alle Rezepte der letzten 100 Tage sowie die Protokolleinträge zu den Zugriffen einsehen. Allerdings ist die Nutzungsmöglichkeit hierauf beschränkt und das Einlösen von Rezepten bei der PC-Anwendung nicht möglich. Auch bei der PC-Anwendung muss man sich mit Gesundheitskarte und PIN anmelden. Zusätzlich benötigt man ein Kartenlesegerät zum Einlesen der Gesundheitskarte.
Das gesamte Smart Surfer Modul „Digitale Gesundheit“ als PDF
Alle Module des Lehrbuchs finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.