Wer für seinen digitalen Nachlass Vorsorge treffen möchte, kann eine Vertrauensperson aus seinem Umfeld zum digitalen Nachlassverwalter bestimmen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, mit Hilfe verschiedener gewerblicher Anbieter hier Vorsorge zu treffen. Ein Auftrag kann noch zu Lebzeiten von der Nutzerin oder dem Nutzer selbst oder nach deren oder dessen Tod von den Hinterbliebenen erteilt werden.
Wer seine Daten einem solchen Unternehmen anvertraut, muss sich darauf verlassen können, dass diese Unternehmen vertrauenswürdig sind. Leider kann man bei den digitalen Nachlassverwaltern das nicht wirklich beurteilen. Da die Dienste kostenpflichtig sind, ist nicht auszuschließen, dass auch schwarze Schafe darunter sind, denen es in erster Linie darum geht, Geld zu verdienen.
Die Dienste zur Nachlassverwaltung arbeiten unterschiedlich, im Folgenden ein Überblick:
Schutzbrief
Die Nachlassverwaltung erfolgt über eine Art „Schutzbrief“ und ein Benachrichtigungssystem. Beim Anbieter legt die Nutzerin oder der Nutzer in Form der „Digitalen Nachlassverfügung“ fest, wie mit dem digitalen Nachlass verfahren werden soll. Das Benachrichtigungssystem informiert die Unternehmen, die mit dem Schutzbriefanbieter kooperieren, über den Tod von Kunden. Die Unternehmen prüfen dann, ob die oder der Verstorbene bei ihnen ein Nutzerkonto hatte und handeln dann entsprechend der Verfügung. Der Vorteil bei diesem System ist, dass keinerlei Benutzernamen und Kennworte an den Dienstanbieter übermittelt werden müssen. Hat der Verstorbene Accounts bei Unternehmen, die mit dem Dienst nicht kooperieren, bleiben diese Accounts aber außen vor.
Analyse von Computer und Laptop
Andere Dienstanbieter analysieren PC oder Laptop der oder des Verstorbenen und spüren so Internetseiten auf, auf denen sie oder er registriert war. Es wird ein Bericht über die Online-Aktivitäten der Nutzerin oder des Nutzers verfasst, auf dessen Basis die Angehörigen über das weitere Vorgehen entscheiden können. Einige Unternehmen kümmern sich dann auch z.B. um die Kündigung von Accounts. Problematisch ist, dass man hier einem Dritten einen weitreichenden Zugriff auf die Daten der oder des Verstorbenen gewährt.
Hinterlegen eines digitalen Testaments
Bei dieser Variante wird ein digitales Testament bei einem Dienstleister hinterlegt. Häufig müssen hier Zugangsdaten auf dem Server des Dienstes abgelegt werden. Die meisten Plattformen fordern, dass man bei jedem Passwortwechsel diesen auch im digitalen Nachlass nachvollzieht. Nur wenn die Daten beim Nachlassverwalter aktuell sind, ist der Service im Todesfall auch von Nutzen.
Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn diese Unternehmen können auch Opfer gezielter Hacker-Attacken werden und die Daten gelangen dann möglicherweise in den Händen von Kriminellen.
Für alle Varianten der gewerblichen Nachlassverwaltung gilt: Diese Dienste sind kostenpflichtig und sind „sterblich“, das heißt, sie können sang- und klanglos vom Markt verschwinden. Das ist problematisch, denn die Kunden wissen in der Regel nicht, was mit dem „Nachlass“ des Anbieters passiert. Möglicherweise geraten die Kundendaten in falsche Hände. Zudem wird in solchen Fällen die versprochene Dienstleistung nicht erbracht und das Geld ist ebenfalls verloren.
Wer einen Nachlassverwalter beauftragt, sollte die Erben darüber informieren. Sinnvollerweise sollten auch Hinweise hinterlegt werden, welche Dokumente der Nachlassverwalter im Falle des Todes der Nutzerin oder des Nutzers benötigt.