Werbewiderspruch

Reklame, Reklame, Reklame – so wird man sie los

Reklame als Zettel auf Pinnwand.

Auch vor dem elektronischen Briefkasten macht unerwünschte Werbung keinen Halt. Aber wie kommen die Unternehmen eigentlich an die privaten Adressen? Und wie kann man die Reklameflut stoppen oder zumindest verringern? Die wichtigsten Fakten rund um ungewollte Reklame per E-Mail gibt es hier.

Grundsätzlich ist Werbung per E-Mail meist nur dann erlaubt, wenn die Empfängerin oder der Empfänger dem zugestimmt hat. Deshalb ist zunächst einmal wichtig zu klären: Stammt die unerwünschte Mail im elektronischen Briefkasten von einem Unternehmen, mit dem man in der Vergangenheit Kontakt hatte? Hat man nämlich bei einem Onlineshop etwas eingekauft oder eine Dienstleistung beauftragt und dabei seine E-Mail-Adresse angegeben, darf die Firma diese nutzen, um für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen Werbung zu machen. Möchte man das nicht, kann man sich dagegen wehren, indem man der Verwendung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke widerspricht. Genauso kann man sich auch aus Newslettern, in die man sich versehentlich mit einem entsprechend gesetzten Häkchen (beispielsweise bei einer Anmeldung) eingetragen kann, meist durch einen Link in der Werbe-E-Mail wieder austragen.

Anmeldeformular mit Häckchen beim Newsletter.

Echte E-Mail-Adresse oder „toter“ Briefkasten?

Doch Vorsicht: Es gibt auch den Fall, dass E-Mails nur verschickt werden, um herauszufinden, ob eine Adresse auch tatsächlich existiert und benutzt wird. Hintergrund ist, dass Adressen oft massenweise gesammelt oder generiert werden, um im großen Stil Werbung zu verschicken. Antwortet man auf die Mail oder klickt einen Link an, wissen die Werbenden, dass die E-Mail-Adresse noch aktiv ist – nützliches Wissen, denn so ist die Adresse aus Sicht der Werbetreibenden noch mehr „wert“. Hier sollte man also auf keinen Fall antworten!

Unerwünschtes per Filter aussortieren lassen

Hat man, wie in diesem Fall, keine Möglichkeit, die E-Mails dauerhaft loszuwerden, hilft nur eine technische Lösung: der Spam-Filter. In den meisten E-Mail-Programmen gibt es die Möglichkeit, lästige Mails als Spam oder Junk zu markieren. Dann wird Post von diesem Absender in Zukunft nicht mehr in den Posteingang durchgelassen, sondern direkt in den Spam- oder Junk-Ordner verschoben.

Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse sollten Sie generell sparsam sein. Zusätzlich kann es helfen, sich eine weitere E-Mail-Adresse bei einem der zahlreichen kostenlosen Anbieter einzurichten. Diese „Zweitadresse“ geben Sie beispielsweise bei der Anmeldung zu kostenlosen Diensten wie Foren und Newslettern an. Sollten Sie der Werbung in diesem Postfach nicht mehr Herr werden, kann es getrost gelöscht werden.

Weiterführende Informationen bieten die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes auf ihren Webseiten. Zudem hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Broschüre „Adresshandel und unerwünschte Werbung“ veröffentlicht, die die Thematik übersichtlich darstellt und Tipps zum Umgang mit Werbung – sowohl im Internet wie auch im realen Leben – gibt.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 11. Januar 2016