Digitale Dienstleister werden künftig mehr in die Verwantwortung genommen für mehr Schutz und Transparenz gegenüber Verbraucher*innen. Der Digital Services Act (DSA) führt einen neuen rechtlichen Rahmen für digitale Dienste in Europa ein. Große Plattformen mussten bereits erste Regeln umsetzen. Nun werden alle digitalen Dienstleister verpflichtet. Der DSA verlangt, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein muss. Wir geben einen Überblick.
Was sind digitale Dienste?
Was ist der Digital Service Act (DSA)?
Der Digital Services Act (DSA) ist ein neuer EU-Rechtsrahmen für digitale Dienste, der ab dem 24. Februar 2024 auch für kleinere Unterhemen gelten soll. Das DSA soll grundlegende Marktregeln für digitale Dienstleistungen festlegen und den Verbraucher*innen Rechtsschutz bieten. Erste Vorgaben wurden bereits seit August 2023 umgesetzt. Davon betroffen waren große Plattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzer*innen pro Monat. Die Umsetzung erfolgt auch in Deutschland durch das geplante Digitale-Dienste-Gesetz. Die digitalen Dienste sollen reguliert werden, denn neben vielen Vorteilen für die Nutzer*innen verursachen sie auch Probleme wie illegale Inhalte und unkontrollierte Datennutzung. Der DSA legt Verantwortlichkeiten fest und führt Beschwerdeverfahren für Verstöße ein.
Regelungen des Digital Services Act (DSA)
Der DSA regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste in der EU und wird zusammen mit dem Digital Markets Act zum Grundgesetz für das Internet. Als EU-Verordnung wird der DSA ab dem 17. Februar 2024 für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig.
Digitale-Dienste-Gesetz in Deutschland
Das Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung (DSA) anpassen. Zur Durchführung des Digital Services Act werden darin insbesondere die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Koordinierungsstelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und zur Durchsetzung des DSA benannt.
Weshalb sollen digitale Dienste reguliert werden?
Der Digital Services Act benennt eine Reihe problematischer Verhaltensweisen und stellt diese unter ein Sorgfalts- und Haftungsgesetz. Dazu gehören der Handel mit illegalen Waren, Aktivitäten und Inhalten sowie die unkontrollierte Datennutzung.
Marktbeherrschende Position
Einige große Technologie-Unternehmen haben eine beherrschende Marktstellung erreicht, was zu Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs und der Fairness führt. Die EU benennt 19 große Online-Dienste, die auf der Basis des DSA wesentlich umfangreicher reglementiert und in die Pflicht genommen werden.
Datenschutz und Privatsphäre
Digitale Dienste verarbeiten oft riesige Mengen an personenbezogenen Daten (Big Data). Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit dieser Daten sind daher von entscheidender Bedeutung. Regulierungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union zielen darauf ab, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu gewährleisten. Der DSA stärkt die Handlungsfähigkeit von Nutzer*innen auch gegenüber den großen Plattformanbietern.
Verantwortung für Inhalte
Plattformen, die Nutzer generierte Inhalte bereitstellen , stehen vor der Herausforderung, illegale, schädliche oder irreführende Inhalte zu identifizieren und zu moderieren. Die Plattformen sind in der Verwantwortung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Dienste sicher und vertrauenswürdig zu halten und den Nutzer*innen künftig einfache Beschwerdemöglichkeiten zu bieten.
Transparenz und Fairness
In einigen Fällen sind die Algorithmen und Prozesse, die digitale Dienste verwenden, um Inhalte anzuzeigen oder Entscheidungen zu treffen, undurchsichtig. Das Digitale-Dienste-Gesetz zielt auch darauf ab, mehr Transparenz über diese Prozesse zu schaffen und sicherzustellen, dass sie fair und diskriminierungsfrei sind.
Welche Rechte haben Verbraucher*innen und wer setzt das DSA durch?
Verbraucher*innen erhalten einfachere Möglichkeiten, illegale Inhalte zu melden, und müssen transparent über Empfehlungen und Rankings informiert werden. Werbung darf nicht mehr auf sensiblen Daten basieren.
Online-Plattformen sollen Beschwerdeverfahren bereitstellen
Künftig können Nutzer*innen leichter Beschwerde einlegen gegen Plattformen oder gegen andere Nutzer*innen. Beschwerde kann gegen die Entscheidung einer Plattform erhoben werden, Inhalte zu löschen oder gerade nicht zu löschen. Nutzer*innen können auch Aufklärung darüber verlagen, wenn ihnen der Zugang zu einer Plattform verweigert wird. Bei diesen Entscheidungen müssen die Anbieter künftig offen und nachvollziehbar erklären, wie sie zum jeweiligen Ergebnis gekommen sind. Nutzende Personen können diesen Entscheidungsprozess dann auch mit Rechtsmitteln überprüfen lassen.
Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene
- Sehr große Plattformen und Suchmaschinen werden von der EU-Kommission überwacht.
- Die Bundesnetzagentur wird in Deutschland als DSA-Koordinator fungieren. Der DSA-Koordinator für digitale Dienste ist die zentrale Stelle der DSA-Durchsetzung auf nationaler Ebene. Über das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur können auch Anfragen und Beschwerden eingereicht werden.
- Eine Stelle zur Durchsetzung und Übrwachung von Kinderrechten in digitalen Diensten wird bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eingerichtet.
- Es ist vorgesehen, dass sich die Verbraucherschutz-Institutionen mit einer vorrangigen Beschwerde-Kompetenz registrieren lassen können (sogenanntes Trusted Flagger Modell), um so schneller und effizienter Anbieterverstöße zur behördlichen Überprüfung zu bringen. Die Verbraucherzentralen bieten eine Beschwerdemeldung für Beschwerden über Unternehmen, Anbieter oder Produkte an.
Was sind die Herausforderungen für die Zukunft?
Die Durchsetzung des DSA wird technische und rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, die überwunden werden müssen, um einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine klare Zuständigkeit der Aufsichtsstellen ist entscheidend, um Verbraucherbeschwerden zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Links:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Was regelt der Digital-Service-Act?
Verbraucherzentrale Bundesverband: Verbraucherschutz kommt bei großen Online-Plattformen zu kurz
EU-Kommission: Das Digital Service Act Paket
Gesetzesentwurf: Digitale-Dienste-Gesetz
Koordinierungsstelle für digitale Dienste: Bundesnetzagentur