Scoring ist aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken: Es ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, z.B. Waren online zu bestellen und Dienstleistungen auf Kredit zu erhalten.
Der englische Begriff bedeutet „punkten“. Ein Score ist also eine Punktestand und zwar nicht nur im Sport, sondern auch im Kreditwesen. Er gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person.
Wo wird Scoring eingesetzt?
Scoring spielt meistens dann eine Rolle, wenn man etwas auf Kredit bzw. auf Rechnung kaufen möchte. Dies gilt nicht nur für den Abschluss eines klassischen Kreditvertrages z.B. über ein Baudarlehen, sondern auch dann, wenn das Unternehmen zuerst seine Leistung erbringt und Kundinnen und Kunden dann erst zahlen sollen. Typische Beispiele sind die Bestellung im Versand- oder Onlinehandel auf Rechnung oder auch der Abschluss eines Mobilfunkvertrags.
Im Versandhandel oder bei Einkäufen im Internet entscheidet der Verkäufer aufgrund des ermittelten Scorewerts, welche Zahlungsbedingungen er der Käuferin oder dem Käufer einräumt. Ist der Score gut, also liegen keine negativen Einträge bezüglich des bisherigen Zahlungsverhaltens vor, ist in der Regel der Kauf auf Rechnung möglich. Ist der Score hingegen schlecht, weil es in der Vergangenheit z.B. schon einmal zu Zahlungsausfällen gekommen ist, wird der Versand- bzw. Onlinehändler seine Ware voraussichtlich nur gegen Vorkasse verschicken.
Wie erhält man Scoringwerte?
Bei der Ermittlung des Scores kann auf eigene Erfahrungswerte zurückgegriffen oder aber es können Auskunfteien befragt werden. Die bekanntesten Auskunfteien sind die SCHUFA, die Creditreform Boniversum, Arvato Infoscore und Bürgel. Bei Bedarf fragt der Händler dort nach dem Scorewert seiner zukünftigen Kundschaft und erhält von der Auskunftei auf Knopfdruck einen Scorewert. Dies ist grundsätzlich ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen möglich.
Für das Scoring sind die persönlichen Daten ausschlaggebend, z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf und natürlich auch das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Aufgrund dieser Informationen wird die oder der Betroffene einer Personengruppe mit den gleichen Merkmalen zugeordnet. Dann wird verglichen, wie sich andere Personen dieser Gruppe in der Vergangenheit verhalten haben. Haben diese immer zuverlässig Rechnungen bezahlt oder gab es Zahlungsschwierigkeiten? Dieses Ergebnis wird dann auf die oder den Betroffenen übertragen: Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass man sich genauso verhalten wird wie die anderen Personen mit den gleichen Eigenschaften.
Welche Auskunftsrechte bestehen für Bürgerinnen und Bürger?
Die Betroffenen haben Anspruch auf Erklärung, wie sich ihr persönlicher Scorewert zusammensetzt: Aus welchen Datenarten wird er errechnet und nach welcher Methode? Was bedeutet das Ergebnis für die Kreditwürdigkeit? Dies alles muss in allgemein verständlicher Form erfolgen und erstreckt sich auf die Scorewerte der letzten sechs Monate. Die Auskunft ist einmal pro Jahr kostenlos.
Wird ein Vertragsschluss abgelehnt, kann es sich lohnen, nach den Gründen zu fragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die gewünschte Leistung von mehreren Unternehmen der Branche abgelehnt wird. Dann kann oft ein „schlechter“ Scorewert dahinter stecken. Es besteht die Gefahr, dass man u.a. aufgrund der Adresse schon einer minder zahlungsfähigen Gruppe zugeordnet wird. So liefern z.B. einige Versandhändler nur gegen Vorkasse, wenn von den Bestellenden neben anderen Informationen eine Anschrift bekannt ist, bei der es in der Vergangenheit häufig zu Zahlungsausfällen gekommen ist. Grundsätzlich gilt aber, dass das Unternehmen frei ist bei der Wahl seiner Geschäftspartner.