Online-Tickets lassen sich neben dem regulären Weg über den Veranstalter auch über so genannte „Ticketbörsen“ kaufen. Käufe über Online-Ticketbörsen bereiten immer wieder Probleme. Ticketbörsen sind eine Form der Zweitmarkt-Plattformen und zeichnen sich dadurch aus, dass Karten von Privatpersonen hier nicht nur gekauft, sondern auch verkauft werden können. Für viele Verbraucher ist aber häufig nicht unbedingt erkennbar, dass die Tickets von Dritten insbesondere Privatpersonen hier nur weiterverkauft werden. Sie wissen also oft gar nicht, dass sie nur Zweitkäufer sind. Tipps und Hinweise zum Umgang gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Risiken eines Ticket-Zweitmarkts
Kaufen Sie Eintrittskarten über eine Zweitmarkt-Plattform, kann es im Gegensatz zu „echten“ Verkaufsportalen generell folgende Probleme geben:
- Sie haben es in erster Linie mit einem privaten Verkäufer zu tun, den Sie im Zweifel nicht einmal kennen. Das kann die Sache bei Problemen komplizierter machen, denn Sie haben keinen echten Ansprechpartner. Zudem ist das Ausfallrisiko eines privaten Verkäufers größer und schwerer einschätzbar als z.B. bei gewerblichen Ticketverkaufsplattformen und die Rechte eingeschränkt.
- Bei einem solchen Kauf vom Zweitmarkt kann das Risiko bestehen, dass Sie unbrauchbare personalisierte Tickets erhalten.
- Der private Verkäufer möchte am Weiterverkauf verdienen. Die Tickets sind damit in der Regel teurer als der aufgedruckte Preis.
- Online-Verkäufer können bei Zweitmarkt-Ticketportalen einen sehr kurzfristigen Lieferzeitpunkt wählen. Selbst wenn Sie Tickets frühzeitig gekauft haben, kann es sein, dass sie erst kurz vor der Veranstaltung geliefert werden. Verzögert sich dann die Zustellung, können Sie die Veranstaltung im schlimmsten Fall verpassen.
Fake-Tickets: Eintrittskarten für Events, die es (noch) gar nicht gibt
Immer wieder beschweren sich Verbrauchende über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht.
Haben Sie auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können Sie den Vertrag unserer Ansicht nach anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern.
So gehen Sie gegen Fake-Tickets vor
Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Formulieren Sie: „Hiermit fechte ich den Vertrag vom X.X.X. – wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.“
Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.
Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden (z.B. DFB-Pokal, Champions-League). In diesen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich ist.